Chinesische Zentralbank und sieben weitere Behörden: Finanzinstitute und Internetunternehmen dürfen keine Dienste für Kryptowährungen und RWA-Tokenisierung anbieten
BlockBeats News, 6. Februar. Die chinesische Zentralbank und acht weitere Behörden haben eine Mitteilung zur weiteren Prävention und Handhabung von Risiken im Zusammenhang mit Kryptowährung veröffentlicht. Die Mitteilung weist darauf hin, dass Finanzinstitute (einschließlich Nicht-Bank-Zahlungsdienstleister) keine Dienstleistungen für Kontoeröffnung, Geldtransfer, Clearing und Abwicklung für kryptowährungsbezogene Geschäftsaktivitäten erbringen dürfen. Sie dürfen keine Finanzprodukte im Zusammenhang mit Kryptowährung ausgeben oder verkaufen, Kryptowährungen und zugehörige Finanzprodukte nicht in den Sicherheitenbereich aufnehmen, keine Versicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Kryptowährung tätigen oder diese in den Versicherungsschutz einbeziehen und müssen die Risikoüberwachung stärken. Die Entdeckung illegaler Aktivitäten oder Verstöße sollte umgehend den zuständigen Behörden gemeldet werden. Finanzinstitute (einschließlich Nicht-Bank-Zahlungsdienstleister) dürfen keine Verwahrungs-, Clearing- und Abwicklungsdienste für nicht autorisierte Geschäfte im Bereich der Tokenisierung von realen Vermögenswerten (RWA) und zugehörige Finanzprodukte anbieten. Einschlägige Vermittlungsinstitute und IT-Dienstleister dürfen keine Vermittlungs-, technischen oder sonstigen Dienstleistungen für nicht autorisierte RWA-Tokenisierungsgeschäfte und zugehörige Finanzprodukte erbringen.
Die Mitteilung betonte die Stärkung des Managements von Internetinhalten und des Zugangs. Internetunternehmen dürfen keine Online-Plattformen, kommerziellen Anzeigen, Marketing-, Werbe- oder bezahlten Traffic-Dienste für Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährung und RWA-Tokenisierung bereitstellen. Die Entdeckung illegaler Aktivitäten oder Verstöße sollte umgehend den zuständigen Behörden gemeldet werden, und es sollte technische Unterstützung für entsprechende Untersuchungen geleistet werden. Basierend auf Hinweisen der Finanzaufsichtsbehörden sollen die für Internetsicherheit, Telekommunikation und öffentliche Sicherheit zuständigen Abteilungen gesetzwidrige Websites, mobile Anwendungen (einschließlich Mini-Programme) und öffentliche Konten, die in Geschäftsaktivitäten im Bereich Kryptowährung und RWA-Tokenisierung involviert sind, umgehend schließen und rechtlich verfolgen.
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